Die betriebsärztliche Grundbetreuung erfolgt gemäß DGUV Vorschrift 2 und orientiert sich an Betriebsgröße, Tätigkeiten und Gefährdungssituation.
Sie umfasst unter anderem:
- Regelmäßige betriebsärztliche Betreuung nach ASiG
- Beratung zu Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen aus arbeitsmedizinischer Sicht
- Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA) bei Bedarf
- Beratung von Unternehmensleitung, Führungskräften und Beschäftigten
- Unterstützung bei einer gesundheitsgerechten Arbeitsgestaltung
Die Planung erfolgt strukturiert und in enger Abstimmung mit Ihrem Unternehmen.